Impressum

Wir haben eine Übersicht der Sozialleistungen der VR Bank Rhein-Neckar eG zusammengestellt.

Bitte beachte, dass diese Leistungen auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen, z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage, etc. Allein die vorangegangene Übersicht begründet noch keinen Anspruch auf die Leistung. Ob du eine solche Leistung beanspruchen kannst, bestimmt sich allein nach der Grundlage für die Leistung. Insbesondere kann es sich bei den beschriebenen Leistungen um freiwillige Leistungen handeln, auf welche trotz entsprechender Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht. Wir sind befugt, gemäß den Regelungen, die auf die Grundlage Anwendung finden, die Leistungserbringung einzustellen.