Teamevent

Partner VR Bank Rhein-Neckar eG
Bereich/Abteilung Bereich Personal

Das Wichtigste auf einen Blick

Wir, die VR Bank Rhein-Neckar eG, versteht die Bedeutung von Teamarbeit und gemeinsamen Erfahrungen, welche dabei möglicherweise auch über den Arbeitsalltag hinausgehen. Um diese gemeinsamen Momente noch mehr zu fördern, haben wir ein Budget für ein gemeinsames Teamevent eingeführt.

Für ein Teamevent mit eurer Filiale / eurem Führungsbezirk oder Regionalmarkt bzw. eurer Abteilung oder eurem Bereich, erhaltet ihr einen Zuschuss von max. 50 Euro pro teilnehmenden Mitarbeitenden und das einmal im Jahr (31.12.).

Ob gemeinsames Mittagessen, das bisherige Weihnachtsessen, Outdoor-Aktivität oder kultureller Ausflug – die Wahl liegt bei euch im Team. Habt gemeinsam Spaß und verbringt eine schöne Zeit zusammen.

Bitte beachtet, der Betrag kann nicht auf mehrere Events bzw. Essen aufgeteilt werden.

VR Bank Leistungen

  • Zuschuss für frei wählbares Teamevents in Höhe von max. 50 Euro pro Mitarbeitende

Besonderheiten

Das Teambudget kann im Zeitraum 01.01.-31.12. eines jeden Jahres abgerufen werden. Ein Übertrag in das Folgejahr sowie eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Events usw. ist nicht möglich.

Beantragung

  • Bitte scannt die Rechnungen eures Teamevents und das Formular für Teamevents (in einem Dokument) über den 6010-Scanner bei Rechnungen ein. In Abteilungen/Filialen, in welchen die Buttons des 6010-Scanners schon auf Ricoh MFP migriert wurden, bitte den MFP verwenden. Die Kollegen der Postdienstleitung leiten diese dann entsprechend an den Bereich Personal weiter.
  • Die Rechnungen im Original werden von uns nicht benötigt.
  • Bitte achtet beim Einreichen eurer Rechnung darauf, dass die teilnehmenden Mitarbeiter und die entsprechende Gutschrifts-Kontonummer des auslegenden Mitarbeiters angegeben sind.
  • Bitte bucht, wenn möglich, kein Buffet im Voraus, da bei Krankheit eines Mitarbeiters der Betrag nicht ausgezahlt wird.
  • Beachtet bitte, dass Anspruch auf die freiwillige Leistung nur aktive Mitarbeiter haben (Verbundmitarbeiter und Pensionäre haben keinen Anspruch).