Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Mobiles Arbeiten
Zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und privater Welt und der Optimierung unserer Büroflächen haben wir für unser Haus das mobile Arbeiten eingeführt.
Mobile Arbeitsplätze können nur dann vergeben werden, wenn die Aufgabe und die Stellenbeschreibung ein mobiles Arbeiten zulassen und prozessual möglich sind.
Ob und in welcher Art „Mobiles Arbeiten“ für dich möglich ist, findest du in deiner Stellenbeschreibung. Ein genereller Anspruch auf mobiles Arbeiten besteht nicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Nutzung des mobilen Arbeitens ist für dich als Mitarbeitenden freiwillig.
Die genauen Regelungen zum „mobilen Arbeiten“ findest du im Organisationshandbuch unter:
01. Aufbau-Organisation
01.06. Personal
01.06.06 Betriebsvereinbarungen -> „Vereinbarung über Mobiles Arbeiten“
Bei Rückfragen wende dich gerne an den Bereich Personal.