Unbezahlter Urlaub

„Wir halten für unsere Mitarbeitende attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“

Partner VR Bank Rhein-Neckar eG
Bereich/Abteilung Bereich Personal
  Abteilung Recruiting & Personalbetreuung

Das Wichtigste auf einen Blick

„Auszeit nehmen - Weil Du es Dir wert bist!“

Die Thematik der Work-Life-Balance hat für die Einzelperson je nach Lebensalter und Lebenssituation andere Schwerpunkte, auch in Abhängigkeit von der individuellen Antwort auf den Sinn des Lebens und der eigenen Auffassung von Glück.

Im Bestreben unseren Mitarbeitenden mehr Flexibilität zu geben, bieten wir die Möglichkeit der Beantragung von unbezahltem Urlaub.

Ein großer Teil der Erwerbstätigen möchte Zeit mit den eigenen Kindern verbringen oder hat sich die Aufgabe gestellt, pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Für andere Personen steht etwa der Ausgleich zum Beruf durch Freizeit und Sport im Vordergrund, der Einsatz im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich.

Rahmenbedingungen

  • Es können 1 Woche oder 2 Wochen unbezahlter Urlaub beantragt werden.
  • Die Genehmigung erfolgt bei 1 Woche unbezahltem Urlaub über den Abteilungsleiter/Regionalmarktleiter, bei 2 Wochen zusätzlich über den Bereichsleiter.
  • Die Beantragung erfolgt unter Angabe des genauen Zeitraums (von - bis).
  • Die Aufteilung kann in maximal 2 Abschnitten erfolgen.
  • Die Belastung im Gehalt erfolgt im Monat der Inanspruchnahme des Urlaubs.
  • Der unbezahlte Urlaub muss bis zum 31.12. eines Jahres genommen werden.
  • Der unbezahlte Urlaub kann nur beantragt bzw. genommen werden, wenn am 31.12. max. 5 Tage Tarifurlaub zur Verfügung stehen.
  • Entsprechend dieser Regelungen behalten wir uns vor, bei überzähligem Rest-Tarifurlaub, den unbezahlten Urlaub in Tarifurlaub umzuwandeln.

Bitte beachte bei der Beantragung, dass sowohl deine Interessen, die deiner Kolleginnen und Kollegen sowie die betrieblichen Interessen berücksichtigt werden. Möglicherweise kann es hierbei zu unterschiedlichen Interessensituationen kommen. Bitte suche hierbei eine gemeinschaftliche Lösung und gehe verantwortungsvoll mit dem Angebot um.

Beantragung

Der Antrag erfolgt, wie die Urlaubsbeantragung, über geno.HR. Die konkrete Beantragung von unbezahltem Urlaub unterscheidet sich nur geringfügig von der Beantragung von bezahltem Urlaub.

Wie gewohnt meldest du dich in geno.HR an und gelangst über das Dashboard "Mein geno.HR" auf den Schnellzugriff "Meine Abwesenheiten". Dort kann über den Button "Prozesse" und "Abwesenheit beantragen" ein neuer Urlaubsantrag gestellt werden.

Der entscheidende Unterschied liegt nun in der Abwesenheitsart. Durch das Anklicken des Pfeils neben der voreingestellten Abwesenheitsart "Urlaub" kannst du weitere Abwesenheitsarten einsehen. Bitte wähle die Kategorie "Urlaub unbezahlt (max. 10 Tage p.a.)".

Alle weiteren Daten (Anfangs- und Enddatum) tragst du wie gewohnt ein und fügst ggf. eine kurze Beschreibung hinzu z.B. Genehmigung über Bereichsleiter oder Abteilungsleiter/ Regionalmarktleiter erfolgt.