Vermögenswirksame Leistungen (VL)

„Wir halten für unsere Mitarbeitenden attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“

Partner VR Bank Rhein-Neckar eG
Bereich/Abteilung Bereich Personal
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung
  Bereich Vermögende Kunden
Abteilung Mitarbeiterfiliale

Das Wichtigste auf einen Blick

So geht VL-Sparen:
Profitiere als Mitarbeitender von Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage*. Grundsätzlich kannst du beim geförderten VL-Sparen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen wählen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Du kannst deine Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen. Als weitere Möglichkeit kann die VL auch in eine betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden.
Abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren:
Vermögenswirksame Leistungen in einem Aktienfonds fördert der Staat mit maximal 20% der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zahlst du die Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein, kannst du dir bis maximal 9% der eingezahlten Beiträge an Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ob dabei dein Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob du die Zahlungen freiwillig aus deinem Nettogehalt leistest, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass dein Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.
*Du musst grundsätzlich zulagenberechtigt sein und darfst die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Tarifliche Leistungen

Du erhälst für jeden Kalendermonat, für den du mindestens 15 Kalendertage Gehalt beziehungsweise Vergütung für Auszubildende oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beziehst oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss hast, 40 Euro monatlich als Leistungen im Sinne des 5. Vermögensbildungsgesetzes.

Teilzeitbeschäftigten stehen die Vermögenswirksamen Leistungen anteilmäßig entsprechend der mit deiner vereinbarten Wochenarbeitszeit im Verhältnis zu der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit zu.

Beantragung

Bitte teile dem Bereich Personal, Abteilung Recruiting & Personalbetreuung schriftlich mit, welche nach dem Vermögensbildungsgesetz zulässige Art der Leistung du möchtest.

Bei der Anlage der VL steht dir die Mitarbeiterfiliale gerne zur Verfügung.