Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Urlaub
„Wir halten für unsere Mitarbeitenden attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“
Das Wichtigste auf einen Blick
Nimm dir Zeit zum Lachen - es ist die Musik der Seele.
Irischer Segenswunsch
Tarifliche Leistungen
Der Erholungsurlaub wird für das laufende Kalenderjahr gewährt und beträgt – unabhängig von individuellen Arbeitszeitschwankungen – 30 Arbeitstage. Dabei gelten alle Werktage mit Ausnahme der Sonnabende als Arbeitstage.
Dies gilt bei einer Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend des Arbeitszeitmodells berechnet. Schwerbehinderte (ab 50%) haben Anspruch auf einen Zusatzurlaub von sechs Arbeitstagen im Jahr (Vollzeit). Weitere Informationen findest du im Teil A des Manteltarifvertrages § 15 Erholungsurlaub.
Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es Arbeitsbefreiungen unter Fortzahlung des Gehalts und ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub in folgenden Fällen:
- eigener Eheschließung 2 Arbeitstage,
- Geburt Kinder 1 Arbeitstag,
- Tod des Ehegatten 2 Arbeitstage,
- Tod der Eltern, Schwiegereltern 1 Arbeitstag,
- Tod des Kindes 2 Arbeitstage,
- Tag der Einschulung des Kindes 1 Arbeitstag,
- 25., 40., 50. Dienstjubiläum 1 Arbeitstag,
- Erstmalige Aufnahme eines Elternteils in stationäre Pflege 2 Arbeitstage.
Am 24. Dezember und 31. Dezember ist dienstfrei (Bankfeiertage).
Besonderheiten
- Am Fastnachtsdienstag ist ab 12:30 Uhr Dienstschluss. Der Nachmittag wird von der Bank als zusätzlicher halber Urlaubstag gebucht. Er wird den Mitarbeitenden zusätzlich "geschenkt". Möchte sich ein Mitarbeitender am Faschingsdienstag Urlaub nehmen oder liegt der Tag innerhalb seines Urlaubes, so wird ein halber Tag berechnet.
- Unbezahlten Urlaub kannst du im geno.HR beantragen.
- Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ist in Baden-Württemberg ein Feiertag. Alle
Mitarbeitenden, die in Rheinland-Pfalz tätig sind, erhalten automatisch einen Tag
Sonderurlaub als Ausgleich.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Der
Resturlaub verfällt bis auf fünf Tage nach dem 31. März des Folgejahres.
Nähere Informationen entnehme bitte der Betriebsvereinbarung zur Urlaubsplanung im LotusNotesFoyer unter Start/Organisations-Handbuch/01. Aufbau-Organisation/01.06. Personal/01.06.06. Betriebsvereinbarungen.
Beantragung
Alle Anträge werden über geno.HR gestellt. Bitte beachte, dass Urlaube im Status Planung lediglich zu Informationszwecken dienen und mit einem Klick auf den Button "Beantragen" zur endgültigen Genehmigung an die Führungskraft weitergeleitet werden müssen.
Wie kannst du deinen Urlaub wieder über geno.HR stornieren?
Melde dich zunächst in geno.HR an und gehe auf das Dashboard "Mein geno.HR". Wurde der Urlaubsantrag noch nicht von der Führungskraft genehmigt, wähle dich über die App "Meine Abwesenheitsanträge" den zu stornierenden Urlaub aus. Nach Anklicken des Urlaubs öffnet sich die Detailansicht des Urlaubsantrags. Über einen Klick auf den Button "Zurückziehen" storniere den gewünschten Antrag wieder.
Wenn der Urlaubsantrag bereits genehmigt wurde, storniere über den Schnellzugriff deinen Urlaub. Klicken dazu auf "Meine Abwesenheiten". Nun siehst du deine gesamten Abwesenheiten und Abwesenheitsanträge. Durch das Anklicken des entsprechenden Urlaubsantrags in den "Abwesenheitsanträgen" gelangst du wieder in die Detailansicht, in der du dann über den Button "Zurückziehen" den Antrag stornieren kannst. Die Stornierung muss anschließend von der Führungskraft genehmigt werden.