„Wir halten für unsere Mitarbeitenden attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“
Langzeitkonten
Lebensarbeitszeitkonten
Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Das Wichtigste auf einen Blick
Mit einem Langzeitkonto hast du als Mitarbeitender die Möglichkeit, auf die Auszahlung tariflicher und übertariflicher Entgeltleistungen z.B. Monatsentgelt, vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen zu verzichten. Damit kann ein Wertguthaben zum Zwecke der Auszahlung in einer späteren Freistellungsphase aufgebaut werden. Das Langzeitkonto ist ein weiteres Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu fördern.
Besonderheiten
Neben den durch den Tarifvertrag geregelten Leistungen hast du durch die geschlossene Betriebsvereinbarung unter anderem die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Urlaubstagen (6 Urlaubstage pro Kalenderjahr) in das Wertguthaben einzubringen. Umwandlungen sind ab einem Betrag von 50 Euro möglich. Änderungen können jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres durchgeführt werden.
Das angesparte Guthaben kann für mehrere Verwendungszwecke in Form von Freistellungsphasen genutzt werden:
- Elternzeit
- Pflegezeit
- Familienpflegezeit
- Brückenteilzeit
- Verringerung der Arbeitszeit
- Vor dem gesetzlichen Rentenbeginn
- Für eine individuelle Freistellung (Sabbatical)
Die genauen Umwandlungsmöglichkeiten und weitere Details entnimmst du der Betriebsvereinbarung. Die abgeschlossene Betriebsvereinbarung "Vereinbarung zum Aufbau von Wertguthaben im Rahmen eines Langzeitkontenmodells" steht dir im Organisations-Handbuch unter 01. Aufbau-Organisation -> 01.06 Personal -> 01.06.06 Betriebsvereinbarungen zur Verfügung.
Unter dem nachfolgenden Link findest du zudem häufig gestellte Fragen, einen Modell-Rechner sowie allgemeine Erklärungen zum Thema Langzeitkonten.
https://mylaz.ruv.de/myLAZVRB3202011/
Um sich ausführlich über das Angebot „Langzeitkonten“ zu informieren, haben unsere Mitarbeitenden im Kalenderjahr 2021 die Möglichkeit, neben digitalen Informationsveranstaltungen, Einzelberatungstermine bei unserem Verbundpartner der R+V zu buchen.
Klicke hierzu auf den nachfolgenden Link: www.terminland.de/ruv
Beantragung
Die Ankündigung der Inanspruchnahme der Freistellung beträgt das Doppelte des geplanten Freistellungszeitraums, mindestens drei, höchstens jedoch zwölf Monate. Es wird empfohlen, die Inanspruchnahme etwa 6 Monate vor Beginn der geplanten Freistellungsphase anzukündigen.
So funktioniert´s
Für die Umwandlung benötigen wir eine Entgeltumwandlung sowie eine Schweigepflichtentbindung von dir ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte sende die Dokumente ausschließlich per E-Mail an das Postfach Personal. Die Originale werden nicht benötigt.
Die beiden Dokumente sind dauerhaft in geno.HR hinterlegt und stehen unter Mein geno.HR -> Dokumente zum Abruf bereit.
Nachdem uns die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir die Umwandlung in der Entgeltabrechnung entsprechend berücksichtigen.