Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
„Wir integrieren Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance, die auf die Besonderheiten der Lebensphasen eingehen (Gesundheitsmanagement).“
Das Wichtigste auf einen Blick
„Nicht gut ist, dass sich alles erfüllt, was du wünschst: Durch Krankheit erkennst du den Wert der “Gesundheit.“ Heraklit
Das betriebliche Eingliederungsmanagement der VR Bank Rhein-Neckar eG umfasst Maßnahmen zur Rehabilitation und Prävention von Mitarbeitenden, die von Krankheit betroffen oder bedroht sind. Ziel ist hierbei die Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeitenden zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen sowie den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Unterstützung seitens der VR Bank Rhein-Neckar eG im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist im Wesentlichen in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
In Zusammenarbeit mit unserer Schwerbehindertenvertretung bieten wir ein Gespräch zur Wiedereingliederung in den Berufsalltag an. Die Annahme dieses Angebots ist freiwillig. Zu diesem Gespräch sind immer ein Mitarbeitender aus dem Bereich Personal, ein Mitglied aus der Schwerbehindertenvertretung und auf Wunsch des Mitarbeitenden ein Betriebsratsmitglied und die Führungskraft anwesend.
In diesem Gespräch sollen alle Fragen rund um den Wiedereinstieg geklärt werden. Alle Informationen bezüglich einer mit dem behandelnden Arzt ausgearbeiteten Wiedereingliederungsmaßnahme werden besprochen. Die Unterstützung von Seiten der VR Bank Rhein-Neckar eG wird angeboten. Ziel ist die reibungslose und nachhaltige Wiedereingliederung bis zur vollständigen Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Gesetzliche Leistungen
Sollte eine Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung länger als 42 Kalendertage andauern, wird gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz die Gehaltszahlung eingestellt. Der Mitarbeitende erhält je nach Krankenversicherung eine Ersatzleistung (Krankengeld) hierfür. Gesetzliche Krankenkassen zahlen immer. Bei einer privaten Krankenversicherung ist dies vom jeweiligen Vertrag abhängig.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheit ununterbrochen andauert. Ausschlaggebend ist der ursächliche Zusammenhang. Bei gesetzlicher Krankenversicherung wird dieser auf Anfrage der VR Bank Rhein-Neckar eG mitgeteilt. Bei einer privaten Krankenversicherung muss der Mitarbeitende auf Anfrage eine Bestätigung des Arztes oder seiner Krankenkasse selbst anfordern.
Im Vordergrund der Wiedereingliederung steht die Rehabilitation des Mitarbeitenden. Da der Mitarbeitende im Wiedereingliederungsverfahren nicht die geschuldete Arbeitsleistung erbringt und wegen seiner Arbeitsunfähigkeit auch gar nicht im vereinbarten Umfang erbringen kann, besteht kein Anspruch auf Entgelt für die geleistete Tätigkeit.
Somit ist die Krankenkasse verpflichtet, für die Zeit der Wiedereingliederung Krankengeld zu zahlen. Bei privaten Krankenversicherungen ist der geschlossene Vertrag zwischen Kasse und Mitglied ausschlaggebend.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist auf die Dauer von max. sechs Monaten begrenzt. Sie ist kein Instrument, um die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes zu verlängern.
VR Bank Leistungen
- Angebot eines Wiedereingliederungsgesprächs mit dem Bereich Personal, der
Schwerbehindertenvertretung und je nach Wunsch des Mitarbeitenden mit einem
Betriebsratsmitglied und der Führungskraft. - Generelle Zustimmung zur stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme, die vom
behandelnden Arzt ausgearbeitet wurde. - Informationen über den Ablauf des Wiedereinstiegs, Krankheit während der
Wiedereingliederungsmaßnahme, der Krankengeldzahlung, des Urlaubsanspruchs und
sonstige mögliche Hilfsangebote werden gegeben.
Tarifliche Leistungen
Der Krankengeldzuschuss wird entsprechend der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Bitte lese
im Teil A des Manteltarifvertrags § 12 Entgeltfortzahlung / Krankengeldzuschuss weiter.