Büromöbel und -ausstattung auf Attest / Verordnung / Empfehlung des Arztes

„Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten und zu verbessern, indem wir Selbstverantwortung stärken, Unterstützung geben und attraktive Rahmenbedingungen schaffen (Gesundheitsmanagement)“

Partner VR Bank Rhein-Neckar eG
Bereich/Abteilung Abteilung Bankeigene Immobilien

Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen …
-Sie sind das wichtigste Kapital der VR Bank Rhein-Neckar eG-

Unsere Ausstattung entspricht allen Anforderungen, die ein angenehmes, effizientes und erfolgreiches Arbeiten ermöglichen. Dennoch kann es notwendig sein, individuell auf den jeweiligen Mitarbeitenden „maßgeschneiderte“ Arbeitsmittel bzw. Büromöbel anzuschaffen.

Die VR Bank Rhein-Neckar eG stellt daher nach Verordnung / Empfehlung des behandelnden Arztes und Begutachtung bzw. Hilfestellung unseres Betriebsarztes die jeweiligen Mittel zur Verfügung. Die Vorlage eines Attests vom Arzt ist nicht zwingend erforderlich. Die Empfehlung / Stellungnahme unseres Betriebsarztes ist für uns bindend. Somit sparen Sie die Kosten eines Attests.

VR Bank Leistungen

Alle Büromöbel bzw. Büroausstattung werden von der VR Bank Rhein-Neckar eG angeschafft, sind von unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüft und freigegeben. Sie sind Eigentum der Bank.

Beantragung

In Lotus Notes unter „VR Interne Aufträge“ finden Sie den Workflow unter Punkt 11.02 „Büromöbel bzw. Büroausstattung beantragen"

  • Begründung (wenn kein Attest vorhanden)
        - Welcher Arzt
        - Diagnose
        - Empfohlene Ausstattung

Betriebsarzt wird durch die Fachabteilung informiert

  • persönliche Beratung / Hilfestellung
  • zeitnahes Beratungsgespräch
  • bei Bedarf wird eine Arbeitsplatzbegehung und eine Unterweisung durchgeführt
  • Empfehlung / Stellungnahme des Betriebsarztes an die Abteilung Bankeigene Immobilien
  • Umsetzung der Empfehlung (im Einklang mit festgelegtem Büromöbel bzw. Büroausstattung der Bank)