Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Job-Ticket
„Wir halten für unsere Mitarbeitende attraktive und motivierende Rahmenbedingungen vor.“
Das Wichtigste auf einen Blick
Sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel für Ihren Arbeitsweg? Wir unterstützen Sie!
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar bietet die VR Bank Rhein-Neckar eG die Nutzung des Job-Tickets an. Das Ticket gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und SBahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien.
Das Job-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte. Inhaber eines Job-Tickets können montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen Personen mitnehmen. Bis zu vier Personen oder ihre/n (Ehe-)Partner/-in sowie eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre fahren kostenlos mit, Kinder bis einschließlich fünf Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
Was kostet das Job-Ticket?
Die aktuellen Tarife können Sie unter Job-Ticket VRN einsehen.
Weitere Infos finden Sie unter
VR Bank Leistungen
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der Nutzung des Job-Tickets erfolgt pauschal, d.h. anfallende Steuern übernimmt die Bank.
Wie bestellen Sie ein Job-Ticket?
Den Antrag auf ein Job-Ticket finden Sie in geno.HR unter "Mein geno.HR" im Dashboard "Dokumente. Bitte senden Sie dem Team Personalbetreuung den Antrag auf ein Job-Ticket, ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einem Passbild digital zurück.
Das Team Personalbetreuung kümmert sich um die Weiterleitung an die RNV. Eine rechtzeitige Zustellung des Tickets kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Bestellschein bis zum 20. des Vormonats der RNV vorliegt.
Wie kündigen Sie ein Job-Ticket?
Auch die Kündigung eines Job-Tickets wird über das Team Personalbetreuung verwaltet, da die Versteuerung in Ihrer Gehaltsabrechnung herausgenommen werden muss.
Hinweis
Ausnahmeregelungen gelten für Mitarbeitende, die eine Dienstwagenberechtigung haben oder noch in der Ausbildung sind.
Auszubildende erhalten das Maxx-Ticket.