Die Mitarbeitende und Auszubildenden haben Anspruch darauf, dass die im Kalenderjahr zufließenden betrieblichen Sonderzahlungen 100% des monatlichen Tarifgehalts zuzüglich aller tariflichen Zulagen und des Wechselschichtzuschlags beziehungsweise der monatlichen Tarifvergütung für Auszubildende nicht unterschreiten.