Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Elternzeit und zurück
„Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Das Wichtigste auf einen Blick
- Du erwartest Nachwuchs und möchtest dich über die Möglichkeiten der Elternzeit
informieren. - Du bist in Elternzeit und möchtest wieder in den Beruf zurückkehren.
- Du erwartest Nachwuchs und möchtest dich über die Möglichkeiten der Elternzeit
informieren.
Elternzeit
Jedem Elternteil stehen ab Geburt des Kindes drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kann pro
Elternteil über drei Zeitabschnitte genommen werden. Die gesetzliche Mindestlaufzeit liegt
bei zwei Monaten.
Einen Elternzeitantrag erhälst du über den Bereich Personal, Abteilung Recruiting &
Personalbetreuung:
- Väter beantragen die Elternzeit bis spätestens sieben Wochen vor Antritt.
- Mütter reichen den Elternzeitantrag spätestens eine Woche nach der Geburt bei uns ein.
Es können bis zu 24 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des
Kindes genommen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir, deine Elternzeit für
diesen Zeitraum spätestens 13 Wochen vor Inanspruchnahme schriftlich zu beantragen. Der
Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Inanspruchnahme des dritten Abschnitts innerhalb von
acht Wochen nach Zugang des Antrages aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen,
wenn dieser Abschnitt nach Vollendung des dritten Lebensjahres liegen soll. Unser Ziel ist es
selbstverständlich, eine gemeinsame passende Lösung zu finden.
Elterngeld
Arbeitest du als Eltern während des Elterngeldbezuges (Basiselterngeld) in Teilzeit, erhälst
du über einen längeren Zeitraum ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei
Monate ElterngeldPlus. So kannst du als Mutter oder Vater dein Elterngeldbudget besser
ausschöpfen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14.
Lebensmonat des Kindes hinaus. Die Neuregelung zum ElterngeldPlus und
Partnerschaftsbonus sowie der Elternzeit gelten für Geburten ab dem 01.07.2015.
Zusammen mit dem ElterngeldPlus wurde ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich
Mutter und Vater die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen
25 und 30 Wochenstunden, erhalten beide zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Hierzu
ist es erforderlich, dass du uns einen Antrag auf Teilzeit drei Monate vor Inanspruchnahme
schriftlich einreichst. Nach deinem Antrag erhälst du spätestens vier Wochen vor Beginn deiner gewünschten Teilzeit einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit.
Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen
vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Mit unserer Zustimmung kannst du auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Du bist in Elternzeit und möchtest wieder bei uns einsteigen.
Häufig kehren Mitarbeitende aus der Elternzeit mit dem Wunsch zurück,
zukünftig in Teilzeit zu arbeiten. Infos dazu findest du unter Teilzeit.
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Familie und Beruf.
VR Bank Leistungen
Wir möchten mit dir zusammen eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung finden, denn je früher die gegenseitigen Erwartungen geklärt sind, desto einfacher und effizienter können wir dich beraten.
Bei unserem Gespräch erhälst du weitere Informationen zum Arbeitgeber-Zuschuss zur Altersvorsorge während dem Mutterschutz oder der Elternzeit.
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Familie und Beruf…
Tarifliche Leistungen
Lass dich beraten und erhalte weitere Informationen zu:
- Tariflicher Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
- Tarifliche Sonderzahlung während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
- Vermögenswirksame Leistung während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
Besonderheiten
Während der Elternzeit (Teilzeit in Elternzeit) sowie nach der Elternzeit ist es unser Bestreben, unseren Mitarbeitenden ihren Kenntnissen und Kompetenzen entsprechend eine Tätigkeit anzubieten.