Partner | VR Bank Rhein-Neckar eG |
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Bereich/Abteilung | Bereich Personal |
Abteilung Recruiting & Personalbetreuung |
Elternzeit und zurück
„Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sie erwarten Nachwuchs und möchten sich über die Möglichkeiten der Elternzeit
informieren… - Sie sind in Elternzeit und möchten wieder in den Beruf zurückkehren…
Dann rufen Sie uns an… - Sie erwarten Nachwuchs und möchten sich über die Möglichkeiten der Elternzeit
informieren…
Elternzeit
Jedem Elternteil stehen ab Geburt des Kindes drei Jahre Elternzeit zu. Die Elternzeit kann pro
Elternteil über drei Zeitabschnitte genommen werden. Die gesetzliche Mindestlaufzeit liegt
bei zwei Monaten.
Einen Elternzeitantrag erhalten Sie über den Bereich Personal, Abteilung Recruiting &
Personalbetreuung:
- Väter beantragen die Elternzeit bis spätestens sieben Wochen vor Antritt
- Mütter reichen den Elternzeitantrag spätestens eine Woche nach der Geburt bei uns ein
Es können bis zu 24 Monate der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des
Kindes genommen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Elternzeit für
diesen Zeitraum spätestens 13 Wochen vor Inanspruchnahme schriftlich zu beantragen. Der
Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Inanspruchnahme des dritten Abschnitts innerhalb von
acht Wochen nach Zugang des Antrages aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen,
wenn dieser Abschnitt nach Vollendung des dritten Lebensjahres liegen soll. Unser Ziel ist es
selbstverständlich, eine gemeinsame passende Lösung zu finden.
Elterngeld
Arbeiten Sie als Eltern während des Elterngeldbezuges (Basiselterngeld) in Teilzeit, erhalten
Sie über einen längeren Zeitraum ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei
Monate ElterngeldPlus. So können Sie als Mutter oder Vater Ihr Elterngeldbudget besser
ausschöpfen. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14.
Lebensmonat des Kindes hinaus. Die Neuregelung zum ElterngeldPlus und
Partnerschaftsbonus sowie der Elternzeit gelten für Geburten ab dem 01.07.2015.
Zusammen mit dem ElterngeldPlus wurde ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Teilen sich
Mutter und Vater die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen
25 und 30 Wochenstunden, erhalten beide zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Hierzu
ist es erforderlich, dass Sie uns einen Antrag auf Teilzeit drei Monate vor Inanspruchnahme
schriftlich einreichen. Nach Ihrem Antrag erhalten Sie spätestens vier Wochen vor Beginn Ihrer gewünschten Teilzeit einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit.
Auch Alleinerziehende, die genauso vom Partnerschaftsbonus profitieren sollen, bekommen
vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Mit unserer Zustimmung können Sie auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Sie sind in Elternzeit und möchten wieder bei uns einsteigen…
Häufig kehren Mitarbeitende aus der Elternzeit mit dem Wunsch zurück,
zukünftig in Teilzeit zu arbeiten. Bitte lesen Sie weiter in der Broschüre unter Teilzeit.
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Familie und Beruf…
VR Bank Leistungen
Wir möchten mit Ihnen zusammen eine individuelle und bedarfsgerechte Lösung finden, denn je früher die gegenseitigen Erwartungen geklärt sind, desto einfacher und effizienter können wir Sie beraten.
Bei unserem Gespräch erhalten Sie weitere Informationen zum Arbeitgeber-Zuschuss zur Altersvorsorge während dem Mutterschutz oder der Elternzeit.
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Tarifliche Leistungen
Lassen Sie sich beraten und Sie erhalten weitere Informationen zu:
- Tariflicher Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
- Tarifliche Sonderzahlung während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
- Vermögenswirksame Leistung während dem Mutterschutz oder der Elternzeit
Besonderheiten
Während der Elternzeit (Teilzeit in Elternzeit) sowie nach der Elternzeit ist es unser Bestreben, unseren Mitarbeitenden ihren Kenntnissen und Kompetenzen entsprechend eine Tätigkeit anzubieten.